Befahren der Wirtschaftswege verlängerte Bachstraße, verlängerter Bladernheimer Weg
Die genannten Wirtschaftswege sind Wege, die zur Bewirtschaftung der land- und forstwirtschaftlichen Flächen dienen und keine öffentlichen Straßen.
Das Befahren dieser Wege mit Kraftfahrzeugen ist grundsätzlich nur zur Ausübung land- und forstwirtschaftlicher Tätigkeiten gestattet.
Dies ist zusätzlich mit amtlichen Verkehrszeichen dokumentiert und dargestellt. (Foto)
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bei Feststellung weiterer Verstöße Kontrollen durch das Ordnungsamt sowie die Erteilung gebührenpflichtiger Verwarnungen erfolgen werden. Der Bußgeldkatalog sieht hierfür ein Verwarngeld in Höhe von 55 € vor.
Uwe Meyer, Ortsbürgermeister